Unterweisungen dienen dem Arbeitsschutz aller MitarbeierInnen und verbessern die Qualität der Röntgenanwendungen. Die gesetzlichen Vorschriften aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung schreiben Unterweisungen vor erstmaliger Tätigkeit und fortlaufend jährlich wiederkehrend vor. Dies umzusetzen bzw. zu organisieren ist die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten. Hier unterstützen wir sie gern bei der praktischen Umsetzung.